ÆNDRING setzt deine Nutzungsänderung zum Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt um: Den Bauantrag erstellen eingetragene Architekt:innen und reichen ihn prüffest beim zuständigen Bauamt ein. Machbarkeit, Planungsrecht und die nötigen Unterlagen prüfen wir vorab kostenlos.
Was bedeutet die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, sobald du Räume anders nutzt als ursprünglich genehmigt — aus einem Büro, einer Praxis oder einer Ladenfläche wird Wohnraum. Schon ohne Umbau ist das genehmigungspflichtig, denn an Wohnen werden andere bauliche Anforderungen gestellt als an Gewerbe.
Der bundesweite Grundsatz (§ 59 Musterbauordnung, übernommen in den Landesbauordnungen): Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen brauchen eine Baugenehmigung. Verfahrensfrei wäre die Umnutzung nur, wenn an die neue Nutzung keine anderen Anforderungen gestellt würden — bei Gewerbe → Wohnen ist das praktisch nie der Fall (Brandschutz, Belichtung, Schallschutz ändern sich).
Unsicher, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist?
Schick uns deinen Fall — ein eingetragener Architekt prüft die Machbarkeit. Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten angefragt.
Ist Wohnen an deinem Standort überhaupt erlaubt?
Die erste und wichtigste Hürde ist das Bauplanungsrecht: Wohnen muss im Gebiet zulässig sein. Maßgeblich ist der Bebauungsplan bzw. — wo keiner gilt — das Einfügen in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB.
- Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) und Mischgebiet (§ 6 BauNVO) — Wohnen ist zulässig. Hier ist die Umnutzung am unkompliziertesten.
- Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) — freies Wohnen ist nicht zulässig; erlaubt sind nur betriebsbezogene Wohnungen (z. B. für Aufsichtspersonen), dem Betrieb zugeordnet und untergeordnet.
- Industriegebiet (§ 9 BauNVO) — Wohnen grundsätzlich ausgeschlossen.
Wir prüfen vorab, in welchem Gebiet dein Objekt liegt — und ob die Umnutzung planungsrechtlich tragfähig ist, bevor du Geld investierst.
Bauliche Anforderungen an Wohnraum
Ist Wohnen zulässig, muss die Fläche die Anforderungen an Aufenthalts- und Wohnräume erfüllen. Nach den Landesbauordnungen (Referenz: MBO) sind das vor allem:
- Lichte Raumhöhe in der Regel mindestens 2,40 m (§ 47 MBO).
- Belichtung & Belüftung — Fensterfläche meist mindestens 1/8 der Raum-Grundfläche, ausreichend Tageslicht.
- Zwei unabhängige Rettungswege je Wohnung (§ 33 MBO) — bei Büroumnutzung oft der Knackpunkt.
- Brand- und Schallschutz nach Wohnstandard (Wohnungstrennwände, Trittschall).
Was dein Objekt konkret braucht, klären wir in der kostenlosen Machbarkeitsprüfung.
Bau-Turbo: schneller zur Genehmigung (§ 246e BauGB)
Seit dem 30. Oktober 2025 gilt der bundesweite Bau-Turbo, befristet bis Ende 2030. Er erfasst ausdrücklich die Nutzungsänderung zu Wohnzwecken und erlaubt — mit Zustimmung der Gemeinde — Abweichungen vom Bauplanungsrecht, wenn dadurch Wohnraum entsteht.
Der Hebel: Die Zustimmung der Gemeinde gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten widerspricht (§ 246e i. V. m. § 36a BauGB). Bei vollständigem, prüffestem Antrag arbeitet die Frist also für dich.
Förderung: bis zu 30.000 € je Wohnung
Der Bund hat das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen" aufgelegt: einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss (kein KfW-Kredit) von bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit — 30 % von maximal 100.000 € förderfähigen Ausgaben, gedeckelt auf 300.000 € je Unternehmen.
Für 2026 stehen 300 Mio. € bereit; die Förderrichtlinie wurde am 2. April 2026 veröffentlicht, der Programmstart ist für Juli 2026 geplant. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Wir berücksichtigen das in der Planung.
So läuft deine Umnutzung — Schritt für Schritt
- Machbarkeit klären (kostenlos). Wir prüfen Planungsrecht, Bestand und Genehmigungsfähigkeit.
- Festpreis-Angebot. Verbindlicher Pauschalpreis plus transparente Behördengebühren.
- Bauvorlagen erstellen. Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt prüffeste Unterlagen.
- Digitale Einreichung beim zuständigen Bauamt — nur durch Bauvorlageberechtigte (§ 65 MBO/LBO).
- Genehmigung. Du verfolgst jeden Status live im Dashboard.
Was kostet die Nutzungsänderung?
Bei uns zahlst du einen Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt, gestaffelt nach Fläche — ohne HOAI-Überraschung. Klassische Architekturbüros rechnen für dieselbe Leistung meist 1.500–4.000 € nach Aufwand ab. Hinzu kommen die Gebühren des Bauamts (nach Bauwert), die wir transparent im Angebot ausweisen.
Den genauen Festpreis für dein Vorhaben nennen wir dir nach der kostenlosen Machbarkeitsprüfung.
In welcher Stadt liegt dein Objekt?
Verfahren, Wartezeiten und Auslegung unterscheiden sich je Bundesland und Stadt. Für einzelne Städte haben wir eigene Seiten mit lokalen Besonderheiten — z. B. Nutzungsänderung in Berlin. Liegt dein Objekt woanders? Wir betreuen bundesweit — schick uns einfach deinen Fall.
Quellen & Rechtsstand
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand im Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bauordnungsrecht ist Ländersache — bundesweite Werte orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO), verbindlich ist die jeweilige Landesbauordnung. Hinweis: Rechtliche Vorgaben, Gebühren und Fristen können sich ändern — maßgeblich ist der aktuelle Stand der zuständigen Behörde. Quellen:


