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Nutzungsänderung · Festpreis · Vom Architekten

Gewerbe zu Wohnen.

Leerstehendes Büro oder Ladenfläche in Wohnraum umwandeln — genehmigt zum Festpreis. Wir prüfen das Bauplanungsrecht, planen und reichen ein. Förderfähig über KfW 266.

100+Bauanträgeab 950 €Festpreisbis 30.000 €KfW-Förderung
Gewerbe zu Wohnen
§
Bau-Turbo § 246e BauGB
Zustimmung in 3 Monaten (bis 2030)

Aus leerstehendem Büro oder Laden wird gefragter Wohnraum. In Berlin ist die Umnutzung meist genehmigungspflichtig — seit 2025 aber schneller dank Bau-Turbo (§ 246e) und erstmals direkt gefördert über KfW 266 (bis 30.000 € je Wohnung).

  1. Worum geht's?
  2. Genehmigungspflicht
  3. Verfahren
  4. Ablauf
  5. Unterlagen
  6. Dauer
  7. Kosten
  8. FAQ
Worum geht's?

Was bedeutet die Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum?

Wer Gewerbeflächen (Büro, Laden, Lager) dauerhaft zu Wohnraum umnutzt, ändert die genehmigte Nutzungsart einer baulichen Anlage. Rechtlich ist das eine Nutzungsänderung — und die ist in Berlin in der Regel genehmigungspflichtig, auch wenn baulich nichts verändert wird. Maßgeblich ist nicht der Umbau, sondern dass Wohnen andere öffentlich-rechtliche Anforderungen stellt als Gewerbe.

Entscheidend ist außerdem der Gebietstyp: In Mischgebieten ist Wohnen meist zulässig, in reinen Gewerbe- oder Industriegebieten grundsätzlich nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung. Wir prüfen vorab, ob deine Fläche überhaupt zu Wohnzwecken genutzt werden darf.

Der Zeitpunkt ist günstig: Seit Juli 2026 fördert der Bund die Umwandlung erstmals direkt — das Programm „Gewerbe zu Wohnen" (KfW 266) bezuschusst den Umbau beheizter Nichtwohngebäude mit bis zu 30.000 € pro neuer Wohneinheit. Und der „Bau-Turbo" (§ 246e BauGB) beschleunigt seit Oktober 2025 genau solche Umnutzungen zu Wohnzwecken.

Gewerbe zu Wohnen
Genehmigungspflicht

Wann ist die Umnutzung genehmigungspflichtig?

In Berlin ist eine Nutzungsänderung immer dann genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen stellt als die bisherige. Beim Wechsel von Gewerbe zu Wohnen ist das praktisch immer der Fall — Wohnen unterliegt strengeren Anforderungen an Belichtung, Schallschutz, Brandschutz und Stellplätze. Zwei Ebenen entscheiden über die Genehmigungsfähigkeit:

Bauplanungsrecht — wo ist Wohnen zulässig?

Der Bebauungsplan legt fest, welche Nutzung in deinem Gebiet erlaubt ist. In Mischgebieten (MI) und Wohngebieten ist Wohnen in der Regel zulässig, in Gewerbe- (GE) und Industriegebieten (GI) grundsätzlich nicht. Wir prüfen deinen Gebietstyp vorab und klären, ob eine Ausnahme oder Befreiung möglich ist.

  • Mischgebiet (MI): Wohnen in der Regel zulässig
  • Gewerbegebiet (GE): nur über Ausnahme/Befreiung
  • Industriegebiet (GI): grundsätzlich unzulässig

Bauordnungsrecht — wie muss gebaut werden?

Auf der zweiten Ebene prüft die Bauaufsicht die konkreten Anforderungen an Wohnraum. Ab dem 1. Januar 2025 müssen zudem bei den meisten Verfahren drei Viertel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

  • Belichtung & Belüftung
  • Schallschutz
  • Brandschutz & zweiter Rettungsweg
  • Barrierefreiheit (ab 2025: ¾ der Wohnungen)
Deine Vorteile

Warum sich der Schritt lohnt

Aus leerstehender Fläche wird gefragter Wohnraum — wirtschaftlich, gefördert und nachhaltig.

Cashflow aus Leerstand

Aus ungenutzter Fläche wird vermietbarer Wohnraum.

Wertsteigerung

Wohnnutzung hebt den Wert der Immobilie.

%

KfW 266: bis 30.000 €/WE

Bundesförderung für die Umwandlung — wir prüfen die Förderfähigkeit.

Ressourcen sparen

Bestand statt Neubau — weniger CO₂, kein Abriss.

Ist dein Vorhaben genehmigungsfähig?

Kostenlose Machbarkeitsprüfung — unverbindlich, in der Regel binnen 24 Stunden.

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Verfahren

Welches Verfahren gilt in Berlin?

Welches Verfahren greift, hängt vom Umfang und davon ab, ob es sich um einen Sonderbau handelt. Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) unterscheidet:

Verfahrensfrei

Nur, wenn die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen stellt — bei Gewerbe → Wohnen praktisch nie der Fall.

Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO Bln)

Unter bestimmten Voraussetzungen und nur, wenn kein Sonderbau vorliegt — ohne förmliche Baugenehmigung, aber mit Vorlage bei der Behörde.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO Bln)

Der Regelfall: reduzierter Prüfumfang (Planungsrecht, Abstandsflächen, Verkehrssicherheit). Hält die Behörde die gesetzliche Frist nicht ein, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion).

Volles Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO Bln)

Bei Sonderbauten — mit vollständiger bauaufsichtlicher Prüfung.

So einfach geht's

Vom Leerstand zur Genehmigung in 3 Schritten

Wir sehen Potenzial, wo andere Auflagen sehen — und bringen es genehmigungsfähig durch die Behörde.

1LeerstandLeerstehender Raum

Machbarkeit prüfen

Kostenlos & unverbindlich — wir sagen dir, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist.

2PlanungFestpreis-Angebot

Festpreis-Angebot

Verbindlich, vorab — keine versteckten Kosten, keine Stundenzettel.

3GenehmigtGenehmigt

Wir reichen ein

Eingetragene Architekten reichen ein — du verfolgst alles live im Dashboard.

Was dazugehört

Unterlagen & Auflagen

Das übernehmen wir

  • Bauplanungsrechtliche Prüfung (Gebietstyp/Bebauungsplan)
  • Komplette Bauantragsunterlagen
  • Bauzeichnungen Bestand + Planung, Stellplatznachweis
  • Förder-Check & Antrag KfW 266

Worauf es rechtlich ankommt

  • §Baugenehmigung erforderlich (auch ohne Umbau)
  • §Gebietsverträglichkeit: Mischgebiet i.d.R. ja, reines Gewerbegebiet nur mit Ausnahme
  • §KfW 266: mind. 1 neue Wohneinheit, Standard „Effizienzhaus 85 EE"
  • §Förderantrag VOR Vorhabenbeginn stellen (Stichtag: Liefer-/Leistungsvertrag)

Quellen: KfW — Gewerbe zu Wohnen (266) · BauO Bln § 62 (gesetze.berlin.de) · Berlin.de — Nutzungsänderung · anwalt.de — Bau-Turbo § 246e BauGB

Dauer

Wie lange dauert die Genehmigung?

Für ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren liegt die Bearbeitungszeit in Berlin meist bei 3 bis 6 Monaten — und hängt stark vom Bezirk ab: Pankow und Mitte sind besonders ausgelastet (bis zu 6 Monate), Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf gehen oft schneller. Beim vereinfachten Verfahren greift die Genehmigungsfiktion: Hält die Bauaufsicht die Frist nicht ein, gilt die Genehmigung als erteilt.

Für die Umnutzung zu Wohnzwecken kann zusätzlich der „Bau-Turbo" (§ 246e BauGB) greifen — dann gilt die Zustimmung der Gemeinde nach drei Monaten als erteilt, sofern sie nicht versagt wird. Die größte Stellschraube für die Dauer bist allerdings du selbst: ein vollständiger, prüffester Antrag verhindert Nachforderungen, die die Frist ruhen lassen.

Was die Dauer beeinflusst

  • Zuständiger Bezirk und dessen Auslastung
  • Vollständigkeit der Unterlagen (Nachforderungen lassen die Frist ruhen)
  • Verfahrensart (vereinfacht vs. vollständig)
  • Beteiligung weiterer Stellen (Brandschutz, Denkmalschutz)
Genehmigungsdauer Gewerbe zu Wohnen
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Neu: Förderung „Gewerbe zu Wohnen" (KfW 266)

Bis zu 30.000 € Zuschuss je neuer Wohneinheit. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden — wir prüfen deine Förderfähigkeit gleich mit.

Kosten

Was kostet die Nutzungsänderung?

Die Gesamtkosten setzen sich aus zwei Blöcken zusammen: unserer Planungs- und Antragsleistung und den behördlichen Gebühren. Unsere Leistung gibt es zum Festpreis ab 950 € — was abgedeckt ist, steht vorab im Angebot, nie erst auf der Rechnung.

Die behördlichen Gebühren erhebt das Bauamt separat (Landesrecht); bei einer reinen Nutzungsänderung ohne baulichen Umbau fallen sie in der Regel geringer aus als bei einem Neubau. Mögliche Zusatzkosten — etwa für Statik- oder Brandschutznachweise — weisen wir transparent als Aufschlag aus.

Festpreis nach Größe

Klarer Preis. Keine Überraschungen.

Paket S
950 €
bis 50 m² · 7 Werktage
Komplette Antragsunterlagen
Eingetragener Architekt
Einreichung beim Bezirksamt
Prüfen
Beliebt
Paket M
1.450 €
bis 200 m² · 10 Werktage
Alles aus S
Statik- & Brandschutz-Koordination
Express +900 € (5 WT)
Machbarkeit prüfen
Paket L
1.850 €
bis 1.000 m² · 14 Werktage
Alles aus M
Komplexe Umbauten & Auflagen
Express +900 € (5 WT)
Prüfen

Aufschläge bei besonderem Aufwand

Wir berechnen nur, was dein Projekt wirklich braucht — und sagen es dir im Angebot, nicht erst auf der Rechnung.

Ferienwohnung / Zweckentfremdung
ZwVbG-Antrag, Registriernummer, Bezirksamt-Spezifik
+390 €
Gastronomie
Lüftung, Brandschutz, Schallschutz, Gewerbeaufsicht
+890 €
Wohnen → Gewerbe
Bauplanungsrecht, Stellplatznachweis
+490 €
Brandschutzkonzept
Wenn das Bauamt es fordert (häufig bei Gastro/Praxen)
+590 €
Statiknachweis
Strukturelle Eingriffe, Nutzlaständerung
+890 €
Vorbescheid / Bauvoranfrage
Risikomanagement vor dem Vollantrag
+490 €
Risiko

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer Gewerbeflächen ohne Genehmigung zu Wohnzwecken nutzt, riskiert eine Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsicht — im Zweifel muss die Wohnnutzung eingestellt werden. Eine Genehmigung lässt sich zwar nachträglich beantragen, ist dann aber oft aufwändiger und teurer, weil der Bestand erst aufgemessen und nachgewiesen werden muss.

Hinzu kommt: Ohne ordnungsgemäßen, vor Vorhabenbeginn gestellten Antrag entfällt die KfW-266-Förderung. Deshalb empfehlen wir, die Genehmigungsfähigkeit vorab kostenlos prüfen zu lassen — bevor Verträge geschlossen oder Mieter eingezogen sind.

Was uns ausmacht

Warum aendring?

Festpreis, Tempo und Spezialisierung — der Unterschied zum klassischen Weg.

aendring★ Empfohlen
Architekturbüro
In Eigenregie
Preis
Festpreis ab 950 €
HOAI, oft 1.500–4.000 €
Risiko teurer Fehler
Dauer
7–14 Werktage
Oft Wochen bis Monate
Unkalkulierbar
Ablauf
Rundum-sorglos, digital
Du koordinierst mit
Alles selbst
Spezialisierung
Profis für Nutzungs­änderung
Generalist
Keine
Machbarkeit
Kostenlos vorab geprüft
Meist kostenpflichtig
Selbst recherchieren
Architekten
Eingetragen & bauvorlage­berechtigt
Ja
Nicht möglich
Häufige Fragen

Gewerbe zu Wohnen — kurz erklärt

Ist die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum möglich?
Häufig ja — entscheidend ist der Gebietstyp im Bebauungsplan. In Mischgebieten ist Wohnen in der Regel zulässig, in reinen Gewerbe-/Industriegebieten nur mit Ausnahmegenehmigung. Wir prüfen das vorab kostenlos.
Gibt es eine Förderung?
Ja: das Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen" (KfW 266, seit Juli 2026) fördert mit bis zu 30.000 € pro neuer Wohneinheit. Voraussetzung u. a.: mind. eine neue Wohneinheit, Effizienzhaus 85 EE, Antrag vor Vorhabenbeginn.
Brauche ich eine Genehmigung, auch wenn ich nichts umbaue?
Ja. Die Nutzungsänderung selbst ist genehmigungspflichtig — unabhängig davon, ob baulich etwas verändert wird. Maßgeblich ist, dass Wohnen andere öffentlich-rechtliche Anforderungen stellt als Gewerbe.
Welches Verfahren gilt für meine Umnutzung?
In der Regel das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO Bln). Verfahrensfrei ist eine Umnutzung nur, wenn keine anderen Anforderungen entstehen — bei Gewerbe → Wohnen praktisch nie. Wir bestimmen das passende Verfahren für dich.
Wie lange dauert die Genehmigung in Berlin?
Meist 3 bis 6 Monate, je nach Bezirk und Auslastung (Pankow und Mitte am längsten). Beim vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Behörde die Frist nicht einhält.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung umnutze?
Es droht eine Nutzungsuntersagung. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, aber aufwändiger — und die KfW-266-Förderung entfällt, weil sie vor Vorhabenbeginn beantragt werden muss.
Was kostet die Nutzungsänderung?
Unsere Planungs- und Antragsleistung gibt es zum Festpreis ab 950 €. Behördliche Gebühren erhebt das Bauamt separat; Zusatzaufwand (z. B. Statik) steht transparent im Angebot, nie erst auf der Rechnung.

Bereit, aus Leerstand Wohnraum zu machen?

Kostenlose Machbarkeitsprüfung — unverbindlich, in der Regel binnen 24 Stunden.

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