Nutzungsänderung · Gewerbe → Wohnen

Gewerbe in Wohnraum
umwandeln.

Leerstehendes Büro oder Ladenfläche? Aus Gewerbe wird Wohnraum — wir übernehmen den kompletten Bauantrag für die Nutzungsänderung, prüfen Planungsrecht und Förderung. Festpreis, in Wochen statt Monaten.

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Eingetragene ArchitektenFestpreis ab 1.490 € inkl. MwSt100 % prüffest
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Gewerbe → Wohnen, Berlin
  • Machbarkeit geprüft
  • Bauantrag erstellt
  • Unterlagen in Prüfung
  • 4Einreichung Bauaufsicht
Fortschritt 58 %Aktualisiert vor 2 Min
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Festpreis & prüffest
Vom eingetragenen Architekten
Autor: AENDRING Stand: Juni 2026 Lesezeit 9 Min.

ÆNDRING setzt deine Nutzungsänderung zum Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt um: Den Bauantrag erstellen eingetragene Architekt:innen und reichen ihn prüffest beim zuständigen Bauamt ein. Machbarkeit, Planungsrecht und die nötigen Unterlagen prüfen wir vorab kostenlos.

Was bedeutet die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, sobald du Räume anders nutzt als ursprünglich genehmigt — aus einem Büro, einer Praxis oder einer Ladenfläche wird Wohnraum. Schon ohne Umbau ist das genehmigungspflichtig, denn an Wohnen werden andere bauliche Anforderungen gestellt als an Gewerbe.

Der bundesweite Grundsatz (§ 59 Musterbauordnung, übernommen in den Landesbauordnungen): Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen brauchen eine Baugenehmigung. Verfahrensfrei wäre die Umnutzung nur, wenn an die neue Nutzung keine anderen Anforderungen gestellt würden — bei Gewerbe → Wohnen ist das praktisch nie der Fall (Brandschutz, Belichtung, Schallschutz ändern sich).

Unsicher, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist?

Schick uns deinen Fall — ein eingetragener Architekt prüft die Machbarkeit. Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten angefragt.

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Ist Wohnen an deinem Standort überhaupt erlaubt?

Die erste und wichtigste Hürde ist das Bauplanungsrecht: Wohnen muss im Gebiet zulässig sein. Maßgeblich ist der Bebauungsplan bzw. — wo keiner gilt — das Einfügen in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB.

  • Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) und Mischgebiet (§ 6 BauNVO) — Wohnen ist zulässig. Hier ist die Umnutzung am unkompliziertesten.
  • Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) — freies Wohnen ist nicht zulässig; erlaubt sind nur betriebsbezogene Wohnungen (z. B. für Aufsichtspersonen), dem Betrieb zugeordnet und untergeordnet.
  • Industriegebiet (§ 9 BauNVO) — Wohnen grundsätzlich ausgeschlossen.

Wir prüfen vorab, in welchem Gebiet dein Objekt liegt — und ob die Umnutzung planungsrechtlich tragfähig ist, bevor du Geld investierst.

Bauliche Anforderungen an Wohnraum

Ist Wohnen zulässig, muss die Fläche die Anforderungen an Aufenthalts- und Wohnräume erfüllen. Nach den Landesbauordnungen (Referenz: MBO) sind das vor allem:

  • Lichte Raumhöhe in der Regel mindestens 2,40 m (§ 47 MBO).
  • Belichtung & Belüftung — Fensterfläche meist mindestens 1/8 der Raum-Grundfläche, ausreichend Tageslicht.
  • Zwei unabhängige Rettungswege je Wohnung (§ 33 MBO) — bei Büroumnutzung oft der Knackpunkt.
  • Brand- und Schallschutz nach Wohnstandard (Wohnungstrennwände, Trittschall).

Was dein Objekt konkret braucht, klären wir in der kostenlosen Machbarkeitsprüfung.

Bau-Turbo: schneller zur Genehmigung (§ 246e BauGB)

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt der bundesweite Bau-Turbo, befristet bis Ende 2030. Er erfasst ausdrücklich die Nutzungsänderung zu Wohnzwecken und erlaubt — mit Zustimmung der Gemeinde — Abweichungen vom Bauplanungsrecht, wenn dadurch Wohnraum entsteht.

Der Hebel: Die Zustimmung der Gemeinde gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten widerspricht (§ 246e i. V. m. § 36a BauGB). Bei vollständigem, prüffestem Antrag arbeitet die Frist also für dich.

Förderung: bis zu 30.000 € je Wohnung

Der Bund hat das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen" aufgelegt: einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss (kein KfW-Kredit) von bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit — 30 % von maximal 100.000 € förderfähigen Ausgaben, gedeckelt auf 300.000 € je Unternehmen.

Für 2026 stehen 300 Mio. € bereit; die Förderrichtlinie wurde am 2. April 2026 veröffentlicht, der Programmstart ist für Juli 2026 geplant. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Wir berücksichtigen das in der Planung.

So läuft deine Umnutzung — Schritt für Schritt

  1. Machbarkeit klären (kostenlos). Wir prüfen Planungsrecht, Bestand und Genehmigungsfähigkeit.
  2. Festpreis-Angebot. Verbindlicher Pauschalpreis plus transparente Behördengebühren.
  3. Bauvorlagen erstellen. Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt prüffeste Unterlagen.
  4. Digitale Einreichung beim zuständigen Bauamt — nur durch Bauvorlageberechtigte (§ 65 MBO/LBO).
  5. Genehmigung. Du verfolgst jeden Status live im Dashboard.

Was kostet die Nutzungsänderung?

Bei uns zahlst du einen Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt, gestaffelt nach Fläche — ohne HOAI-Überraschung. Klassische Architekturbüros rechnen für dieselbe Leistung meist 1.500–4.000 € nach Aufwand ab. Hinzu kommen die Gebühren des Bauamts (nach Bauwert), die wir transparent im Angebot ausweisen.

Den genauen Festpreis für dein Vorhaben nennen wir dir nach der kostenlosen Machbarkeitsprüfung.

In welcher Stadt liegt dein Objekt?

Verfahren, Wartezeiten und Auslegung unterscheiden sich je Bundesland und Stadt. Für einzelne Städte haben wir eigene Seiten mit lokalen Besonderheiten — z. B. Nutzungsänderung in Berlin. Liegt dein Objekt woanders? Wir betreuen bundesweit — schick uns einfach deinen Fall.

Quellen & Rechtsstand

Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand im Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bauordnungsrecht ist Ländersache — bundesweite Werte orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO), verbindlich ist die jeweilige Landesbauordnung. Hinweis: Rechtliche Vorgaben, Gebühren und Fristen können sich ändern — maßgeblich ist der aktuelle Stand der zuständigen Behörde. Quellen:

So einfach geht's

Vom Leerstand zur Genehmigung in 3 Schritten.

Wir sehen Potenzial, wo andere Auflagen sehen — und bringen es genehmigungsfähig durch die Behörde.

01 · Leerstand
Machbarkeit prüfen

Kostenlos & unverbindlich — wir sagen dir, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist.

02 · Planung
Festpreis-Angebot

Verbindlich, vorab — keine versteckten Kosten, keine Stundenzettel.

03 · Genehmigt
Wir reichen ein

Eingetragene Architekten reichen ein — du verfolgst alles live im Dashboard.

Während wir arbeiten

Dein Projekt — live im Dashboard

Du musst nie nachfragen, wo dein Antrag steht. In deinem Konto siehst du jeden Schritt in Echtzeit — Unterlagen, Nachrichten, Zahlung, alles an einem Ort.

  • Jeder Status in Echtzeit
  • Direkter Draht zum Architekten
  • Dokumente sicher abgelegt
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Anfrage
Machbarkeit
3Bauantrag
4Einreichung
5Genehmigung
Dokumente 4/6
Grundriss Bestand
Lageplan
Baubeschreibung
·Stellplatznachweis
Nachrichten
ArchitektBrandschutz passt — ich reiche diese Woche ein.
DuSuper, danke!
ArchitektBezirksamt hat die Unterlagen bestätigt.
Festpreis nach Größe

Klarer Preis. Keine Überraschungen.

Paket S
1.490 € inkl. MwSt
bis 50 m² · 7 Werktage
  • Komplette Antragsunterlagen
  • Eingetragener Architekt
  • Einreichung beim Bezirksamt
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Beliebt
Paket M
2.290 € inkl. MwSt
bis 200 m² · 10 Werktage
  • Alles aus S
  • Statik- & Brandschutz-Koordination
  • Express +1.090 € (5 WT)
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Paket L
2.990 € inkl. MwSt
bis 1.000 m² · 14 Werktage
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  • Komplexe Umbauten & Auflagen
  • Express +1.390 € (5 WT)
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Aufschläge bei besonderem Aufwand

Wir berechnen nur, was dein Projekt wirklich braucht — und sagen es dir im Angebot, nicht erst auf der Rechnung. Alle Preise inkl. 19 % MwSt.

Ferienwohnung / Zweckentfremdung ZwVbG-Antrag, Registriernummer, Bezirksamt-Spezifik
+490 €inkl. MwSt
Gastronomie Lüftung, Brandschutz, Schallschutz, Gewerbeaufsicht
+1.090 €inkl. MwSt
Wohnen → Gewerbe Bauplanungsrecht, Stellplatznachweis
+590 €inkl. MwSt
Brandschutzkonzept Wenn Bauamt es fordert (häufig bei Gastro/Praxen)
+690 €inkl. MwSt
Weitere Aufschläge anzeigen (3) Weniger anzeigen
Statiknachweis Strukturelle Eingriffe, Nutzlaständerung
+1.090 €inkl. MwSt
Stellplatznachweis (komplex)
+350 €inkl. MwSt
Vorbescheid / Bauvoranfrage Risikomanagement vor Vollantrag
+590 €inkl. MwSt
Was uns ausmacht

Warum aendring?

Festpreis, Tempo und Spezialisierung — der Unterschied zum klassischen Weg.

aendring★ Empfohlen
  • Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt
  • 7–14 Werktage statt Wochen
  • Rundum-sorglos, komplett digital
  • Spezialisiert auf Nutzungsänderung
  • Machbarkeit kostenlos vorab geprüft
  • Eingetragene, bauvorlageberechtigte Architekten
Architekturbüro
HOAI, oft 1.500–4.000 €
Oft Wochen bis Monate
Du koordinierst vieles mit
In Eigenregie
Risiko teurer Fehler
Unkalkulierbarer Aufwand
Bauvorlage nicht möglich

Lass uns prüfen, ob dein Projekt genehmigungsfähig ist.

Kostenlos, unverbindlich, in der Regel binnen 24 Stunden.

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Häufige Fragen

Deutschland — kurz erklärt

Darf ich Gewerbe immer in Wohnraum umwandeln?+
Nein — entscheidend ist das Bauplanungsrecht. In Wohn- und Mischgebieten ist Wohnen zulässig, in reinen Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich nicht. Wir prüfen das vorab kostenlos.
Brauche ich für die Umnutzung einen Architekten?+
Ja. Bauvorlagen dürfen nur von bauvorlageberechtigten Architekt:innen oder eingetragenen Bauingenieur:innen erstellt und eingereicht werden (§ 65 LBO). Das übernehmen wir.
Gibt es eine Förderung für die Umnutzung zu Wohnraum?+
Ja, das Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen": bis zu 30.000 € Zuschuss je neuer Wohnung. Start für Juli 2026 geplant; der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Wie lange dauert das Verfahren?+
Je nach Stadt und Verfahren meist mehrere Wochen. Bei Wohn-Vorhaben kann der Bau-Turbo beschleunigen: Reagiert die Gemeinde nicht binnen drei Monaten, gilt ihre Zustimmung als erteilt (§ 246e BauGB).
Was kostet die Nutzungsänderung?+
Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt je nach Größe, plus die Gebühren des Bauamts. Alles steht transparent im Angebot, bevor du dich entscheidest.
Was sind die häufigsten Stolpersteine?+
Planungsrecht (Wohnen im Gebiet nicht zulässig), fehlender zweiter Rettungsweg, Belichtung/Belüftung und Schallschutz. Wir klären diese Punkte vorab, nicht erst im Verfahren.
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