
Machbarkeit prüfen
Kostenlos & unverbindlich — wir sagen dir, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Ob Ferienwohnung, Gewerbe zu Wohnen oder Gastronomie: Eingetragene Architekten übernehmen deinen kompletten Bauantrag — prüffest, digital, in Wochen statt Monaten.
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzung einer Immobilie — und in Berlin meist genehmigungspflichtig, auch ohne baulichen Umbau. Wir übernehmen den kompletten Bauantrag zum Festpreis, prüffest und digital.
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage — etwa wenn aus Gewerbe Wohnraum wird, aus einer Wohnung eine Ferienwohnung oder aus einem Laden eine Gastronomie. Rechtlich ist sie einem Bauantrag gleichgestellt und wird bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
In Berlin ist eine Nutzungsänderung immer dann genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen stellt als die bisherige — unabhängig davon, ob baulich etwas verändert wird. Beim Nutzungswechsel ist genau das fast immer der Fall.
Zwei Ebenen entscheiden, ob und wie deine Nutzungsänderung genehmigt wird:
Der Bebauungsplan legt fest, welche Nutzung in deinem Gebiet erlaubt ist. So ist Wohnen im Mischgebiet meist zulässig, in reinen Gewerbe- oder Industriegebieten dagegen nur über eine Ausnahme.
Hier prüft die Bauaufsicht die konkreten Anforderungen der neuen Nutzung.
Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) unterscheidet je nach Umfang und Einstufung:
Nur, wenn die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen stellt — in der Praxis selten.
Der Regelfall für Nicht-Sonderbauten: reduzierter Prüfumfang. Hält die Behörde die gesetzliche Frist nicht ein, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion).
Bei Sonderbauten — mit vollständiger bauaufsichtlicher Prüfung.
Seit 30.10.2025 beschleunigt der „Bau-Turbo" Umnutzungen zu Wohnzwecken: Die Zustimmung der Gemeinde gilt nach drei Monaten als erteilt — befristet bis Ende 2030.
Quellen: Berlin.de — Nutzungsänderung · BauO Bln § 62 · anwalt.de — Bau-Turbo § 246e

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Mehr erfahren →Wir sehen Potenzial, wo andere Auflagen sehen — und bringen es genehmigungsfähig durch die Behörde.

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Verbindlich, vorab — keine versteckten Kosten, keine Stundenzettel.

Eingetragene Architekten reichen ein — du verfolgst alles live im Dashboard.
Für ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren liegt die Bearbeitungszeit in Berlin meist bei 3 bis 6 Monaten und hängt stark vom Bezirk ab: Pankow und Mitte sind besonders ausgelastet (bis zu 6 Monate), Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf gehen oft schneller. Beim vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigungsfiktion — hält die Behörde die Frist nicht ein, gilt die Genehmigung als erteilt.
Die größte Stellschraube ist ein vollständiger, prüffester Antrag: Er verhindert Nachforderungen, die die Frist ruhen lassen. Genau das übernehmen wir.
Die Gesamtkosten bestehen aus unserer Planungs- und Antragsleistung und den behördlichen Gebühren. Unsere Leistung gibt es zum Festpreis ab 950 € — was abgedeckt ist, steht vorab im Angebot. Behördliche Gebühren erhebt das Bauamt separat (Landesrecht); bei einer reinen Nutzungsänderung ohne Umbau fallen sie meist geringer aus als bei einem Neubau.
Festpreis, Tempo und Spezialisierung — der Unterschied zum klassischen Weg.
Kostenlos, unverbindlich, in der Regel binnen 24 Stunden.
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