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Nutzungsänderung · Festpreis · Vom Architekten

Nutzungsänderung
ohne Behörden-Frust.

Ob Ferienwohnung, Gewerbe zu Wohnen oder Gastronomie: Eingetragene Architekten übernehmen deinen kompletten Bauantrag — prüffest, digital, in Wochen statt Monaten.

100+Bauanträgeab 950 €Festpreis7–14Werktage
Nutzungsänderung
§
Festpreis & prüffest
Vom eingetragenen Architekten

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzung einer Immobilie — und in Berlin meist genehmigungspflichtig, auch ohne baulichen Umbau. Wir übernehmen den kompletten Bauantrag zum Festpreis, prüffest und digital.

  1. Was ist das?
  2. Genehmigungspflicht
  3. Verfahren
  4. Arten
  5. Ablauf
  6. Dauer
  7. Kosten
  8. FAQ
Grundlagen

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage — etwa wenn aus Gewerbe Wohnraum wird, aus einer Wohnung eine Ferienwohnung oder aus einem Laden eine Gastronomie. Rechtlich ist sie einem Bauantrag gleichgestellt und wird bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

In Berlin ist eine Nutzungsänderung immer dann genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen stellt als die bisherige — unabhängig davon, ob baulich etwas verändert wird. Beim Nutzungswechsel ist genau das fast immer der Fall.

Genehmigungspflicht

Wann ist sie genehmigungspflichtig?

Zwei Ebenen entscheiden, ob und wie deine Nutzungsänderung genehmigt wird:

Bauplanungsrecht — wo ist die Nutzung zulässig?

Der Bebauungsplan legt fest, welche Nutzung in deinem Gebiet erlaubt ist. So ist Wohnen im Mischgebiet meist zulässig, in reinen Gewerbe- oder Industriegebieten dagegen nur über eine Ausnahme.

Bauordnungsrecht — wie muss gebaut werden?

Hier prüft die Bauaufsicht die konkreten Anforderungen der neuen Nutzung.

  • Brandschutz & Rettungswege
  • Belichtung & Belüftung
  • Schallschutz
  • Stellplätze
  • Barrierefreiheit (ab 2025 bei Wohnnutzung)
Verfahren

Welches Verfahren gilt in Berlin?

Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) unterscheidet je nach Umfang und Einstufung:

Verfahrensfrei

Nur, wenn die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen stellt — in der Praxis selten.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO Bln)

Der Regelfall für Nicht-Sonderbauten: reduzierter Prüfumfang. Hält die Behörde die gesetzliche Frist nicht ein, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion).

Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO Bln)

Bei Sonderbauten — mit vollständiger bauaufsichtlicher Prüfung.

Bau-Turbo (§ 246e BauGB)

Seit 30.10.2025 beschleunigt der „Bau-Turbo" Umnutzungen zu Wohnzwecken: Die Zustimmung der Gemeinde gilt nach drei Monaten als erteilt — befristet bis Ende 2030.

Quellen: Berlin.de — Nutzungsänderung · BauO Bln § 62 · anwalt.de — Bau-Turbo § 246e

So einfach geht's

Vom Leerstand zur Genehmigung in 3 Schritten

Wir sehen Potenzial, wo andere Auflagen sehen — und bringen es genehmigungsfähig durch die Behörde.

1LeerstandLeerstehender Raum

Machbarkeit prüfen

Kostenlos & unverbindlich — wir sagen dir, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist.

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Festpreis-Angebot

Verbindlich, vorab — keine versteckten Kosten, keine Stundenzettel.

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Wir reichen ein

Eingetragene Architekten reichen ein — du verfolgst alles live im Dashboard.

Dauer

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?

Für ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren liegt die Bearbeitungszeit in Berlin meist bei 3 bis 6 Monaten und hängt stark vom Bezirk ab: Pankow und Mitte sind besonders ausgelastet (bis zu 6 Monate), Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf gehen oft schneller. Beim vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigungsfiktion — hält die Behörde die Frist nicht ein, gilt die Genehmigung als erteilt.

Die größte Stellschraube ist ein vollständiger, prüffester Antrag: Er verhindert Nachforderungen, die die Frist ruhen lassen. Genau das übernehmen wir.

Kosten

Was kostet eine Nutzungsänderung?

Die Gesamtkosten bestehen aus unserer Planungs- und Antragsleistung und den behördlichen Gebühren. Unsere Leistung gibt es zum Festpreis ab 950 € — was abgedeckt ist, steht vorab im Angebot. Behördliche Gebühren erhebt das Bauamt separat (Landesrecht); bei einer reinen Nutzungsänderung ohne Umbau fallen sie meist geringer aus als bei einem Neubau.

Festpreis nach Größe

Klarer Preis. Keine Überraschungen.

Paket S
950 €
bis 50 m² · 7 Werktage
Komplette Antragsunterlagen
Eingetragener Architekt
Einreichung beim Bezirksamt
Prüfen
Beliebt
Paket M
1.450 €
bis 200 m² · 10 Werktage
Alles aus S
Statik- & Brandschutz-Koordination
Express +900 € (5 WT)
Machbarkeit prüfen
Paket L
1.850 €
bis 1.000 m² · 14 Werktage
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Express +900 € (5 WT)
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Was uns ausmacht

Warum aendring?

Festpreis, Tempo und Spezialisierung — der Unterschied zum klassischen Weg.

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Architekturbüro
In Eigenregie
Preis
Festpreis ab 950 €
HOAI, oft 1.500–4.000 €
Risiko teurer Fehler
Dauer
7–14 Werktage
Oft Wochen bis Monate
Unkalkulierbar
Ablauf
Rundum-sorglos, digital
Du koordinierst mit
Alles selbst
Spezialisierung
Profis für Nutzungs­änderung
Generalist
Keine
Machbarkeit
Kostenlos vorab geprüft
Meist kostenpflichtig
Selbst recherchieren
Architekten
Eingetragen & bauvorlage­berechtigt
Ja
Nicht möglich
Häufige Fragen

Nutzungsänderung — kurz erklärt

Was ist eine Nutzungsänderung?
Die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer Immobilie — z. B. Gewerbe zu Wohnen, Wohnung zu Ferienwohnung oder Laden zu Gastronomie. Sie ist rechtlich einem Bauantrag gleichgestellt.
Wann ist eine Nutzungsänderung in Berlin genehmigungspflichtig?
Immer dann, wenn die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen stellt als die bisherige — unabhängig davon, ob baulich etwas verändert wird. Beim Nutzungswechsel ist das fast immer der Fall.
Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?
Für ein vollständiges Verfahren in Berlin meist 3 bis 6 Monate, je nach Bezirk und Auslastung. Beim vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Behörde die Frist nicht einhält.
Was kostet eine Nutzungsänderung?
Unsere Planungs- und Antragsleistung gibt es zum Festpreis ab 950 €. Behördliche Gebühren kommen separat hinzu; Zusatzaufwand (z. B. Statik, Brandschutz) steht transparent im Angebot.
Brauche ich für eine Nutzungsänderung einen Architekten?
In der Regel ja: Der Bauantrag muss von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden. Bei uns übernehmen das eingetragene Architekten — zum Festpreis.

Lass uns prüfen, ob dein Projekt genehmigungsfähig ist.

Kostenlos, unverbindlich, in der Regel binnen 24 Stunden.

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