ÆNDRING setzt deine Nutzungsänderung in Berlin zum Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt um: Den Bauantrag erstellen eingetragene Architekt:innen und reichen ihn prüffest beim zuständigen Bauamt ein. Machbarkeit, Planungsrecht und die nötigen Unterlagen prüfen wir vorab kostenlos.
Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage — etwa wenn aus Gewerbe Wohnraum wird, aus einer Wohnung eine Ferienwohnung oder aus einem Laden eine Gastronomie. Rechtlich ist sie einem Bauantrag gleichgestellt und wird bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
In Berlin ist eine Nutzungsänderung immer dann genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen stellt als die bisherige — unabhängig davon, ob baulich etwas verändert wird. Beim Nutzungswechsel ist genau das fast immer der Fall.
Unsicher, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist?
Schick uns deinen Fall — ein eingetragener Architekt prüft die Machbarkeit. Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten angefragt.
Wann ist sie genehmigungspflichtig?
Zwei Ebenen entscheiden, ob und wie deine Nutzungsänderung genehmigt wird:
Bauplanungsrecht — wo ist die Nutzung zulässig?
Der Bebauungsplan legt fest, welche Nutzung in deinem Gebiet erlaubt ist. So ist Wohnen im Mischgebiet meist zulässig, in reinen Gewerbe- oder Industriegebieten dagegen nur über eine Ausnahme.
Bauordnungsrecht — wie muss gebaut werden?
Hier prüft die Bauaufsicht die konkreten Anforderungen der neuen Nutzung.
- ✓Brandschutz & Rettungswege
- ✓Belichtung & Belüftung
- ✓Schallschutz
- ✓Stellplätze
- ✓Barrierefreiheit (ab 2025 bei Wohnnutzung)
Welches Verfahren gilt in Berlin?
Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) unterscheidet je nach Umfang und Einstufung:
Verfahrensfrei
Nur, wenn die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen stellt — in der Praxis selten.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO Bln)
Der Regelfall für Nicht-Sonderbauten: reduzierter Prüfumfang. Hält die Behörde die gesetzliche Frist nicht ein, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion).
Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO Bln)
Bei Sonderbauten — mit vollständiger bauaufsichtlicher Prüfung.
Bau-Turbo (§ 246e BauGB)
Seit 30.10.2025 beschleunigt der „Bau-Turbo" Umnutzungen zu Wohnzwecken: Die Zustimmung der Gemeinde gilt nach drei Monaten als erteilt — befristet bis Ende 2030.
Quellen: Berlin.de — Nutzungsänderung · BauO Bln § 62 · anwalt.de — Bau-Turbo § 246e
Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?
Für ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren liegt die Bearbeitungszeit in Berlin meist bei 3 bis 6 Monaten und hängt stark vom Bezirk ab: Pankow und Mitte sind besonders ausgelastet (bis zu 6 Monate), Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf gehen oft schneller. Beim vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigungsfiktion — hält die Behörde die Frist nicht ein, gilt die Genehmigung als erteilt.
Die größte Stellschraube ist ein vollständiger, prüffester Antrag: Er verhindert Nachforderungen, die die Frist ruhen lassen. Genau das übernehmen wir.
Was kostet eine Nutzungsänderung?
Die Gesamtkosten bestehen aus unserer Planungs- und Antragsleistung und den behördlichen Gebühren. Unsere Leistung gibt es zum Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt — was abgedeckt ist, steht vorab im Angebot. Behördliche Gebühren erhebt das Bauamt separat (Landesrecht); bei einer reinen Nutzungsänderung ohne Umbau fallen sie meist geringer aus als bei einem Neubau.


