ÆNDRING setzt deine Nutzungsänderung zum Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt um: Den Bauantrag erstellen eingetragene Architekt:innen und reichen ihn prüffest beim zuständigen Bauamt ein. Machbarkeit, Planungsrecht und die nötigen Unterlagen prüfen wir vorab kostenlos.
Warum Gastronomie eine Nutzungsänderung braucht
Aus einem Ladengeschäft, Büro oder einer Einzelhandelsfläche eine Gastronomie zu machen, ist baurechtlich eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Der Grund: Die neue Nutzung löst andere öffentlich-rechtliche Anforderungen aus — Brandschutz, Lüftung, Schallschutz und Stellplätze.
Verfahrensfrei wäre die Umnutzung nur, wenn keine anderen Anforderungen als zuvor gälten (§ 61 MBO/LBO). Bei Gastronomie ist das nie der Fall — deshalb ist die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.
Unsicher, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist?
Schick uns deinen Fall — ein eingetragener Architekt prüft die Machbarkeit. Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten angefragt.
Ab wann ist deine Gastronomie ein Sonderbau?
Die Größe entscheidet über den Prüfaufwand. Nach der Musterbauordnung (§ 2 Abs. 4) gilt eine Schank- und Speisegaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden (bzw. mehr als 1.000 im Freien) als Sonderbau — mit umfassender bauaufsichtlicher Prüfung statt vereinfachtem Verfahren.
Sonderbau-Status kann auch über Räume für mehr als 100 Personen oder Versammlungsstätten über 200 Besucher ausgelöst werden. Die genauen Schwellen können je Bundesland leicht abweichen — wir ordnen deinen Fall korrekt ein.
Die technischen Knackpunkte
- Brandschutz & Rettungswege — zwei unabhängige Rettungswege je Nutzungseinheit (§ 33 MBO); bei Sonderbauten ein geprüftes Brandschutzkonzept.
- Lüftung & Küchenabluft — Fortluft ins Freie, Fettabscheider (DIN-Norm, Entwässerungssatzung der Kommune).
- Schallschutz gegenüber Wohnnachbarn — bauordnungsrechtlich plus immissionsschutzrechtlich (TA Lärm).
- Barrierefreiheit — Gaststätten sind öffentlich zugängliche Anlagen (§ 50 MBO).
- Stellplätze — rein landes-/kommunalrechtlich geregelt, sehr unterschiedlich; teils Ablösebeträge.
Nicht nur Baurecht: Gaststättenrecht & weitere Behörden
Neben der Baugenehmigung sind weitere Genehmigungen und Anzeigen nötig:
- Gaststättenrecht — die Erlaubnis knüpft praktisch am Ausschank von Alkohol an (§ 2 GastG). Viele Länder haben eigene Gaststättengesetze und verlangen nur noch eine Anzeige statt einer förmlichen Erlaubnis.
- Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO).
- Lebensmittelhygiene — EU-Verordnung (EG) 852/2004 (Registrierung, HACCP) plus nationale LMHV; Erstbelehrung des Personals nach § 43 IfSG.
Wir koordinieren die baurechtliche Nutzungsänderung und sagen dir, welche weiteren Schritte für deinen Betrieb anstehen.
So läuft die Genehmigung — Schritt für Schritt
- Machbarkeit klären (kostenlos) — Nutzung im Gebiet zulässig? Sonderbau? Welche Auflagen?
- Festpreis-Angebot inkl. transparenter Gebühren.
- Bauvorlagen & Konzepte — Bauzeichnungen, bei Bedarf Brandschutz- und Lüftungskonzept.
- Digitale Einreichung beim zuständigen Bauamt.
- Genehmigung — pünktlich zum Mietstart, Status live im Dashboard.
Was kostet die Nutzungsänderung?
Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt, gestaffelt nach Fläche — ohne Stundenzettel. Je nach Vorhaben kommen Konzepte wie Brandschutz hinzu sowie die Gebühren des Bauamts. Alle Posten stehen transparent im Angebot.
In welcher Stadt eröffnest du?
Stellplatzpflicht, Lärmauflagen und Verfahren unterscheiden sich je Stadt. Für einzelne Städte haben wir eigene Seiten — z. B. Berlin. Andernorts betreuen wir dich bundesweit.
Quellen & Rechtsstand
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand im Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bauordnungsrecht ist Ländersache — bundesweite Werte orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO), verbindlich ist die jeweilige Landesbauordnung. Hinweis: Rechtliche Vorgaben, Gebühren und Fristen können sich ändern — maßgeblich ist der aktuelle Stand der zuständigen Behörde. Quellen:


