ÆNDRING setzt deine Nutzungsänderung in Berlin zum Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt um: Den Bauantrag erstellen eingetragene Architekt:innen und reichen ihn prüffest beim zuständigen Bauamt ein. Machbarkeit, Planungsrecht und die nötigen Unterlagen prüfen wir vorab kostenlos.
Was ist eine Nutzungsänderung — und wann brauchst du in Berlin eine Genehmigung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, sobald du Räume anders nutzt als ursprünglich genehmigt — aus einem Büro wird eine Wohnung, aus einer Wohnung eine Ferienwohnung, aus einem Laden ein Restaurant. Entscheidend ist nicht der Umbau, sondern die neue Nutzung: Auch ohne eine einzige Wand zu versetzen kann eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sein.
In Berlin gilt der Grundsatz aus § 59 der Bauordnung (BauO Bln): Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen brauchen eine Baugenehmigung — es sei denn, das Gesetz lässt eine Ausnahme zu.
Genehmigungspflichtig wird es, sobald an die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gestellt werden als an die alte. Das betrifft vor allem:
- Brandschutz — Wohnen, Gastronomie und Praxen haben andere Rettungsweg- und Brandschutzanforderungen als ein Büro.
- Standsicherheit — wenn sich Lasten ändern, etwa wenn aus einem Lager ein Aufenthaltsraum wird.
- Schallschutz — relevant bei Gastronomie oder neuer Wohnnutzung an lauten Lagen.
- Bauplanungsrecht — ob die neue Nutzung im Gebiet überhaupt zulässig ist (Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB).
Bleibt die Anforderungslage gleich, kann die Nutzungsänderung nach § 61 BauO Bln verfahrensfrei sein — dann brauchst du gar keinen Antrag. In der Praxis ist das selten, weil sich fast immer der Brandschutz mitändert. Welcher Fall bei dir vorliegt, klären wir in der kostenlosen Machbarkeitsprüfung.
Unsicher, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist?
Schick uns deinen Fall — ein eingetragener Architekt prüft die Machbarkeit. Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten angefragt.
Verfahrensfrei, Freistellung, vereinfacht oder Sonderbau?
Berlin kennt vier Wege, wie eine Nutzungsänderung durch die Behörde läuft. Welcher gilt, hängt von Nutzung, Gebäude und Lage ab — und entscheidet über Aufwand und Dauer.
1. Verfahrensfrei (§ 61 BauO Bln)
Löst die neue Nutzung keine anderen Anforderungen aus, ist sie verfahrensfrei: kein Antrag, keine Gebühr. Achtung — in einem Milieuschutzgebiet kann trotzdem eine separate erhaltungsrechtliche Genehmigung nötig sein.
2. Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO Bln)
Liegt das Gebäude im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans und ist es kein Sonderbau, kann die Freistellung greifen: Du reichst die Unterlagen ein — verlangt das Bauamt nicht innerhalb eines Monats ein Verfahren, darfst du loslegen.
3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO Bln)
Der Regelfall für die meisten Nutzungsänderungen. Das Bauamt prüft einen begrenzten Katalog — vor allem das Planungsrecht und beantragte Abweichungen. Die Verantwortung für die technischen Anforderungen liegt beim Entwurfsverfasser; deshalb braucht es einen bauvorlageberechtigten Architekten.
4. Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 64 BauO Bln)
Manche Nutzungen gelten als Sonderbau und werden umfassend geprüft — etwa Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen oder Verkaufsstätten über 800 m². Aufwändiger, aber mit der richtigen Vorbereitung planbar.
In allen Verfahren außer dem verfahrensfreien gilt: Bauvorlagen dürfen in Berlin nur von Bauvorlageberechtigten erstellt werden (§ 65 BauO Bln) — also Architekt:innen oder eingetragenen Bauingenieur:innen. Eingereicht wird komplett digital über das elektronische Bau- und Genehmigungsverfahren (eBG) des Landes Berlin.
Der rechtliche Rahmen in Berlin: Zweckentfremdung, Milieuschutz & Bau-Turbo
Berlin reguliert Umnutzung strenger als der Bund. Drei Regelwerke entscheiden besonders häufig über deinen Antrag.
Zweckentfremdungsverbot (ZwVbG)
Wohnraum darf in Berlin nicht ohne Genehmigung als Ferienwohnung, gewerblich oder dauerhaft leerstehend (über drei Monate) genutzt werden. Für die Vermietung als Ferienwohnung brauchst du eine Genehmigung und eine Registriernummer, die seit dem 1. August 2018 in jedem Inserat bei Airbnb, Booking & Co. sichtbar sein muss. Bei einer Nebenwohnung ist die Vermietung auf höchstens 90 Tage im Jahr begrenzt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden.
Milieuschutz / Soziale Erhaltungsgebiete (§ 172 BauGB)
In vielen Berliner Kiezen gelten soziale Erhaltungssatzungen. Dort sind Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnraum zusätzlich erhaltungsrechtlich genehmigungspflichtig — die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe oder Ferienwohnung wird hier oft versagt. Wir prüfen vorab, ob deine Adresse in einem Erhaltungsgebiet liegt.
Bau-Turbo: Genehmigungsfiktion (§ 246e BauGB)
Seit dem 30. Oktober 2025 gilt der bundesweite Bau-Turbo, befristet bis Ende 2030. Er erlaubt für Wohnzwecke — ausdrücklich auch für Nutzungsänderungen — Abweichungen vom Bauplanungsrecht mit Zustimmung der Gemeinde. Und diese Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde nicht binnen drei Monaten widerspricht (§ 246e i. V. m. § 36a BauGB). Tempo wird damit zu deinem Vorteil — vorausgesetzt, der Antrag ist vollständig und prüffest.
So läuft deine Nutzungsänderung — Schritt für Schritt
- Machbarkeit klären (kostenlos). Du schickst uns Adresse, Bestand und Ziel-Nutzung. Ein eingetragener Architekt prüft, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist und welches Verfahren greift.
- Festpreis-Angebot. Du bekommst einen verbindlichen Pauschalpreis plus transparent ausgewiesene Behördengebühren — ohne Stundenzettel, ohne HOAI-Überraschung.
- Bauvorlagen erstellen. Der bauvorlageberechtigte Architekt erstellt prüffeste Unterlagen: Bauzeichnungen, Bau- und Betriebsbeschreibung, bei Bedarf Brandschutz- und Standsicherheitsnachweis.
- Digitale Einreichung. Wir reichen vollständig beim zuständigen Bezirksamt ein — in Berlin elektronisch über das eBG und nur durch Bauvorlageberechtigte (§ 65 BauO Bln).
- Prüfung & Genehmigung. Das Bauamt prüft die Vollständigkeit innerhalb von zwei Wochen (§ 69 BauO Bln). Jeden Status verfolgst du live in deinem Dashboard.
Vom Versand deiner Anfrage bis zur fertigen Einreichung vergehen bei uns in der Regel 7 bis 14 Werktage — danach liegt der Ball beim Bezirksamt.
Welche Unterlagen brauchst du? (Checkliste)
Welche Bauvorlagen das Bezirksamt verlangt, regelt die Berliner Bauverfahrensverordnung (BauVerfV). Für die meisten Nutzungsänderungen sind das:
- Bauantrag auf amtlichem Vordruck der Bauaufsicht
- Auszug aus der Liegenschaftskarte / Lageplan
- Bauzeichnungen — Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Bestand und geplant
- Bau- und Betriebsbeschreibung (Betriebsbeschreibung bei Gewerbe oder Gastronomie)
- Flächen- und Nutzungsberechnung
- Brandschutznachweis — bei Sonderbauten sowie Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 bauaufsichtlich zu prüfen
- Standsicherheitsnachweis (Statik) — bei baulichen Eingriffen oder Lastenänderung
Eingereicht wird alles elektronisch, jede Bauvorlage als eigene PDF/A-Datei. Klingt nach viel — ist aber unser Job. Du musst nichts vorab zusammensuchen; in der kostenlosen Machbarkeitsprüfung sagen wir dir, was dein Fall konkret braucht.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Berlin?
Bei uns zahlst du einen Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt, gestaffelt nach Fläche — ohne HOAI-Überraschung und ohne Stundenzettel. Klassische Architekturbüros rechnen für dieselbe Leistung meist nach Aufwand ab und liegen häufig zwischen 1.500 und 4.000 €.
Hinzu kommen die Gebühren der Behörde; im Bauverfahren richten sie sich nach dem Bauwert. Bei der Umnutzung zur Ferienwohnung kommt die Gebühr für die Zweckentfremdungs-Genehmigung dazu: 100 € je Wohneinheit für die Haupt- und 150 € für die Nebenwohnung. Diese Posten weisen wir transparent im Angebot aus, bevor du dich entscheidest.
Den genauen Festpreis für dein Vorhaben nennen wir dir nach der kostenlosen Machbarkeitsprüfung.
Die häufigsten Fälle in Berlin
Gewerbe in Wohnraum umwandeln
Der häufigste Fall in Berlin: Ein leerstehendes Büro oder eine Ladenfläche wird Wohnung. Hier entscheiden Planungsrecht, Belichtung, Schallschutz und Brandschutz. Zusätzlich hat der Bund das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen" aufgelegt — ein Zuschuss von bis zu 30.000 € je neuer Wohnung, dessen Start für Juli 2026 geplant ist. Mehr zu Gewerbe in Wohnraum →
Wohnung in Ferienwohnung umwandeln
Der komplexeste Sonderfall: Hier greift das Zweckentfremdungsverbot mit Genehmigung, Registriernummer und — bei der Nebenwohnung — der 90-Tage-Grenze. Wir beantragen Nutzungsänderung und Registriernummer gemeinsam. Mehr zu Ferienwohnung legalisieren →
Laden oder Büro wird Gastronomie
Aus einem Ladengeschäft wird ein Bistro: Jetzt zählen Brandschutz, Lüftung und Schallschutz; ab 40 Gastplätzen greift der Sonderbau-Status mit umfassender Prüfung. Mit klarer Vorbereitung pünktlich zum Mietstart genehmigt. Mehr zu Gastronomie genehmigen →
Büro wird Arztpraxis
Auch der Wechsel von Büro zu Praxis ist eine Nutzungsänderung — mit eigenen Anforderungen an Barrierefreiheit und Brandschutz.
Stellplätze, Brandschutz & Co. — die echten Stolpersteine
Die häufigsten Gründe, warum Anträge in Berlin stocken — und wie wir sie ausräumen.
Brandschutz wird unterschätzt
Bei Gastronomie, Praxen und größeren Einheiten der häufigste Knackpunkt. Geht es um einen Sonderbau oder ein Gebäude der Gebäudeklasse 4 oder 5, muss der Brandschutznachweis geprüft werden. Wir holen früh ein Brandschutzkonzept dazu, wenn das Amt es fordert.
Stellplätze — in Berlin anders als gedacht
Gute Nachricht: Berlin hat die allgemeine Pkw-Stellplatzpflicht bereits 1997 abgeschafft. Eine Nutzungsänderung scheitert hier also nicht am fehlenden Autostellplatz. Pflicht sind nur noch barrierefreie Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze (§ 49 BauO Bln). Wer mit der alten Stellplatzfrage rechnet, plant am Berliner Recht vorbei.
Milieuschutz übersehen
Liegt dein Objekt in einem sozialen Erhaltungsgebiet, braucht es zusätzlich eine erhaltungsrechtliche Genehmigung — das prüfen wir vorab, nicht erst im Verfahren.
Unvollständige Unterlagen
Fehlt ein Nachweis, ruht der Antrag. Wir reichen erst ein, wenn alles prüffest ist — das spart die häufigste Verzögerung.
Jeder Berliner Bezirk tickt anders
Wartezeiten, Ansprechpartner und die Auslegung im Detail unterscheiden sich von Bezirk zu Bezirk — jedes der zwölf Berliner Bezirksämter hat ein eigenes Bau- und Wohnungsamt. Wir reichen dort ein, wo dein Objekt liegt, und kennen die Eigenheiten vor Ort. Eigene Seiten gibt es u. a. für Mitte, Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Kreuzberg und Neukölln — plus alle weiteren Bezirke.
Quellen & Rechtsstand
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand im Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Hinweis: Rechtliche Vorgaben, Gebühren und Fristen können sich ändern — maßgeblich ist immer der aktuelle Stand bei der zuständigen Behörde; wir prüfen ihn für deinen Fall. Quellen:
- Senatsverwaltung Berlin — Zweckentfremdungsverbot
- Service Berlin — Ferienwohnung anmelden (Gebühren, Registriernummer, 90-Tage)
- Service Berlin — Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Land Berlin — Elektronisches Bau- und Genehmigungsverfahren (eBG)
- § 246e BauGB — Bau-Turbo (gesetze-im-internet.de)
- Senatsverwaltung Berlin — Soziales Erhaltungsrecht (Milieuschutz)
- AV Stellplätze Berlin (§ 49 BauO Bln)
- BMWSB — Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen"


