ÆNDRING setzt deine Nutzungsänderung zum Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt um: Den Bauantrag erstellen eingetragene Architekt:innen und reichen ihn prüffest beim zuständigen Bauamt ein. Machbarkeit, Planungsrecht und die nötigen Unterlagen prüfen wir vorab kostenlos.
Nutzungsänderung Förderung – das Wichtigste in 30 Sekunden
Wer ein Gebäude umnutzt und dabei neuen Wohnraum schafft, kann 2026 gleich mehrere Fördertöpfe kombinieren:
- KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ — direkter Zuschuss bis 30.000 € je Wohnung (max. 300.000 € je Unternehmen), nicht rückzahlbar. Start Juli 2026.
- KfW 261 „Wohngebäude-Kredit“ — zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € je Wohnung (150.000 € mit EE-Klasse) plus Tilgungszuschuss bei energetischer Sanierung.
- KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ — bis 100.000 € je Wohnung (150.000 € mit QNG), wenn aus einem unbeheizten Gebäude Wohnraum entsteht.
- IBB Berlin „Wohnraum modernisieren“ — Landes-Darlehen bis 100.000 € je Wohneinheit.
- Denkmal-AfA (§ 7i EStG) — bei Baudenkmälern bis zu 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich absetzen.
Die eine Regel, die über alles entscheidet: Jede Förderung setzt eine genehmigte Nutzungsänderung voraus — und der Antrag muss vor Baubeginn raus. Ohne genehmigten Bauantrag kein Fördereuro.
Unsicher, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist?
Schick uns deinen Fall — ein eingetragener Architekt prüft die Machbarkeit. Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten angefragt.
KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“: der Zuschuss, den du nicht zurückzahlst
2026 fördert der Bund erstmals gezielt die Umwandlung von Leerstand in Wohnraum. Hintergrund: In den größten Städten stehen Millionen Quadratmeter Bürofläche leer (in Berlin rund 7,9 %), während Wohnungen fehlen. „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) schließt genau diese Lücke.
Voraussetzungen: Zielstandard Effizienzhaus 85 EE (bei Denkmälern EH Denkmal EE), Antrag vor Vorhabenbeginn über die KfW und — entscheidend — eine baurechtlich genehmigte Nutzungsänderung zu Wohnraum. Antragsberechtigt sind alle Investor:innen und auch Selbstnutzer:innen.
Zeitplan: Richtlinie am 02.04.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, Förderstart Juli 2026, rund 300 Mio. € für 2026. Solche Töpfe sind erfahrungsgemäß schnell leer — wer früh eine genehmigungsfähige Planung hat, ist im Vorteil.
Wie viel gibt es? KfW 261, 297/298, IBB & Denkmal-AfA
Der 266er-Zuschuss ist der Startpunkt. Rund um die Umnutzung lassen sich weitere Programme stapeln. Ein Blick auf die Obergrenzen je Wohnung:
KfW 266 = Zuschuss (nicht rückzahlbar), übrige = zinsgünstige Kredite. Stand Juli 2026.
| Programm | Art | Max. je Wohnung | Rückzahlung |
|---|---|---|---|
| KfW 266 | Zuschuss | 30.000 € | nein |
| KfW 261 | Kredit + Tilgungszuschuss | 120.000–150.000 € | ja (Teilerlass) |
| KfW 297/298 | Kredit | 100.000–150.000 € | ja |
| IBB Berlin | Darlehen | 100.000 € | ja |
| Denkmal-AfA | Steuervorteil | bis 100 % absetzbar | — |
KfW 261 finanziert die energetische Sanierung bei der Umnutzung (Umwidmung von Nichtwohn- in Wohnfläche ausdrücklich förderfähig). KfW 297/298 greift bei unbeheizten Gebäuden, die wie Neubau zählen. Die IBB ergänzt in Berlin mit zinsgünstigen Darlehen, und die Denkmal-AfA bringt bei Baudenkmälern über 12 Jahre nahezu 100 % der Sanierungskosten steuerlich zurück (8 J × 9 % + 4 J × 7 %).
Beispielrechnung: Was springt konkret raus?
Zwei vereinfachte Beispiele, was durch die richtige Kombination konkret zusammenkommt:
| KfW 266 Zuschuss — 4 × 30.000 € | + 120.000 € |
| Nutzungsänderung (AENDRING, Paket L) | − 1.850 € |
| Nicht rückzahlbarer Vorteil | ≈ 118.000 € |
Zusätzlich möglich: KfW-261-Kredit bis 600.000 € zinsgünstig plus Tilgungszuschuss. Vereinfachtes Beispiel, unverbindlich.
| Sanierungskosten (Beispiel) | 200.000 € |
| Denkmal-AfA § 7i — 100 % über 12 Jahre absetzbar | 200.000 € |
| Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz | ≈ 84.000 € |
Ersparnis über die gesamte Laufzeit, abhängig vom persönlichen Steuersatz. Ersetzt keine Steuerberatung.
Ohne genehmigte Nutzungsänderung keine Förderung
Alle Programme fördern Wohnraum — und der entsteht baurechtlich erst mit einer genehmigten Nutzungsänderung. Solange dein Büro auf dem Papier ein Büro ist, gibt es keinen Zuschuss. Dazu kommt: Fast jede Förderung muss vor Vorhabenbeginn beantragt werden. Die richtige Reihenfolge ist bares Geld wert:
- 1Machbarkeit & Förderfähigkeit prüfenPasst die Nutzungsänderung baurechtlich, welche Programme greifen? (bei uns kostenlos)
- 2Förderantrag stellenVor Baubeginn, ggf. mit Energieeffizienz-Expert:in.
- 3Bauantrag NutzungsänderungVom eingetragenen Architekten, zum Festpreis.
- 4GenehmigungIn Berlin greift der Bau-Turbo (§ 246e BauGB): Fiktion nach 3 Monaten.
- 5Umbauen & Förderung abrufenJetzt fließt das Geld.
Genau hier setzen wir an: AENDRING liefert Schritt 1, 3 und 4 — die genehmigungsfähige Planung und den Bauantrag, die deinen Förderanspruch überhaupt erst freischalten.
Was kostet die Nutzungsänderung – und wie AENDRING hilft
Die Nutzungsänderung selbst gibt es bei AENDRING zum Festpreis ab 950 € — abhängig von der Fläche, vom eingetragenen Architekten, mit Live-Dashboard und Berlin-Expertise über alle Bezirke (inklusive Zweckentfremdung und Milieuschutz). Diese Kosten sind unabhängig von der Förderung; die genehmigte Nutzungsänderung ist die Voraussetzung, damit du überhaupt fördern kannst.
Wir sind keine Bank und keine Fördermittelberatung — aber ohne unsere genehmigte Nutzungsänderung läuft keine der Förderungen. Für die eigentliche Antragstellung verweisen wir dich an Energieeffizienz-Expert:innen und Förderberatung.


