Nutzungsänderung · Förderung

Nutzungsänderung
fördern lassen.

Aus Büro, Laden, Dachboden oder Scheune wird Wohnraum — und der Staat zahlt mit: bis zu 30.000 € Zuschuss je Wohnung über „Gewerbe zu Wohnen“, dazu KfW-Kredite und IBB-Darlehen. Voraussetzung ist immer die genehmigte Nutzungsänderung. Genau die liefern wir.

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Eingetragene ArchitektenFestpreis ab 1.490 € inkl. MwSt100 % prüffest
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Dein Projekt
Gewerbe → Wohnen, Berlin
  • Machbarkeit geprüft
  • Bauantrag erstellt
  • Unterlagen in Prüfung
  • 4Einreichung Bauaufsicht
Fortschritt 58 %Aktualisiert vor 2 Min
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Festpreis & prüffest
Vom eingetragenen Architekten
Autor: AENDRING Stand: Juli 2026 Lesezeit 6 Min.

ÆNDRING setzt deine Nutzungsänderung zum Festpreis ab 1.490 € inkl. MwSt um: Den Bauantrag erstellen eingetragene Architekt:innen und reichen ihn prüffest beim zuständigen Bauamt ein. Machbarkeit, Planungsrecht und die nötigen Unterlagen prüfen wir vorab kostenlos.

Nutzungsänderung Förderung – das Wichtigste in 30 Sekunden

Wer ein Gebäude umnutzt und dabei neuen Wohnraum schafft, kann 2026 gleich mehrere Fördertöpfe kombinieren:

  • KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“ — direkter Zuschuss bis 30.000 € je Wohnung (max. 300.000 € je Unternehmen), nicht rückzahlbar. Start Juli 2026.
  • KfW 261 „Wohngebäude-Kredit“ — zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € je Wohnung (150.000 € mit EE-Klasse) plus Tilgungszuschuss bei energetischer Sanierung.
  • KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ — bis 100.000 € je Wohnung (150.000 € mit QNG), wenn aus einem unbeheizten Gebäude Wohnraum entsteht.
  • IBB Berlin „Wohnraum modernisieren“ — Landes-Darlehen bis 100.000 € je Wohneinheit.
  • Denkmal-AfA (§ 7i EStG) — bei Baudenkmälern bis zu 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich absetzen.

Die eine Regel, die über alles entscheidet: Jede Förderung setzt eine genehmigte Nutzungsänderung voraus — und der Antrag muss vor Baubeginn raus. Ohne genehmigten Bauantrag kein Fördereuro.

Unsicher, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist?

Schick uns deinen Fall — ein eingetragener Architekt prüft die Machbarkeit. Kostenlos, unverbindlich, in 2 Minuten angefragt.

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KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“: der Zuschuss, den du nicht zurückzahlst

2026 fördert der Bund erstmals gezielt die Umwandlung von Leerstand in Wohnraum. Hintergrund: In den größten Städten stehen Millionen Quadratmeter Bürofläche leer (in Berlin rund 7,9 %), während Wohnungen fehlen. „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) schließt genau diese Lücke.

30 %der förderfähigen Ausgaben
30.000 €max. je Wohnung
300.000 €max. je Unternehmen
0 €Rückzahlung

Voraussetzungen: Zielstandard Effizienzhaus 85 EE (bei Denkmälern EH Denkmal EE), Antrag vor Vorhabenbeginn über die KfW und — entscheidend — eine baurechtlich genehmigte Nutzungsänderung zu Wohnraum. Antragsberechtigt sind alle Investor:innen und auch Selbstnutzer:innen.

Zeitplan: Richtlinie am 02.04.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, Förderstart Juli 2026, rund 300 Mio. € für 2026. Solche Töpfe sind erfahrungsgemäß schnell leer — wer früh eine genehmigungsfähige Planung hat, ist im Vorteil.

Wie viel gibt es? KfW 261, 297/298, IBB & Denkmal-AfA

Der 266er-Zuschuss ist der Startpunkt. Rund um die Umnutzung lassen sich weitere Programme stapeln. Ein Blick auf die Obergrenzen je Wohnung:

KfW 266 · Zuschuss30.000 €
KfW 261 · Kredit150.000 €
KfW 297/298 · Kredit150.000 €
IBB Berlin · Kredit100.000 €

KfW 266 = Zuschuss (nicht rückzahlbar), übrige = zinsgünstige Kredite. Stand Juli 2026.

ProgrammArtMax. je WohnungRückzahlung
KfW 266Zuschuss30.000 €nein
KfW 261Kredit + Tilgungszuschuss120.000–150.000 €ja (Teilerlass)
KfW 297/298Kredit100.000–150.000 €ja
IBB BerlinDarlehen100.000 €ja
Denkmal-AfASteuervorteilbis 100 % absetzbar

KfW 261 finanziert die energetische Sanierung bei der Umnutzung (Umwidmung von Nichtwohn- in Wohnfläche ausdrücklich förderfähig). KfW 297/298 greift bei unbeheizten Gebäuden, die wie Neubau zählen. Die IBB ergänzt in Berlin mit zinsgünstigen Darlehen, und die Denkmal-AfA bringt bei Baudenkmälern über 12 Jahre nahezu 100 % der Sanierungskosten steuerlich zurück (8 J × 9 % + 4 J × 7 %).

Beispielrechnung: Was springt konkret raus?

Zwei vereinfachte Beispiele, was durch die richtige Kombination konkret zusammenkommt:

Beispiel 1 · Büro-Etage → 4 Wohnungen (Berlin)
KfW 266 Zuschuss — 4 × 30.000 €+ 120.000 €
Nutzungsänderung (AENDRING, Paket L)− 1.850 €
Nicht rückzahlbarer Vorteil≈ 118.000 €

Zusätzlich möglich: KfW-261-Kredit bis 600.000 € zinsgünstig plus Tilgungszuschuss. Vereinfachtes Beispiel, unverbindlich.

Beispiel 2 · Denkmal-Dachboden → 1 Wohnung
Sanierungskosten (Beispiel)200.000 €
Denkmal-AfA § 7i — 100 % über 12 Jahre absetzbar200.000 €
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz≈ 84.000 €

Ersparnis über die gesamte Laufzeit, abhängig vom persönlichen Steuersatz. Ersetzt keine Steuerberatung.

Ohne genehmigte Nutzungsänderung keine Förderung

Alle Programme fördern Wohnraum — und der entsteht baurechtlich erst mit einer genehmigten Nutzungsänderung. Solange dein Büro auf dem Papier ein Büro ist, gibt es keinen Zuschuss. Dazu kommt: Fast jede Förderung muss vor Vorhabenbeginn beantragt werden. Die richtige Reihenfolge ist bares Geld wert:

  1. 1Machbarkeit & Förderfähigkeit prüfenPasst die Nutzungsänderung baurechtlich, welche Programme greifen? (bei uns kostenlos)
  2. 2Förderantrag stellenVor Baubeginn, ggf. mit Energieeffizienz-Expert:in.
  3. 3Bauantrag NutzungsänderungVom eingetragenen Architekten, zum Festpreis.
  4. 4GenehmigungIn Berlin greift der Bau-Turbo (§ 246e BauGB): Fiktion nach 3 Monaten.
  5. 5Umbauen & Förderung abrufenJetzt fließt das Geld.

Genau hier setzen wir an: AENDRING liefert Schritt 1, 3 und 4 — die genehmigungsfähige Planung und den Bauantrag, die deinen Förderanspruch überhaupt erst freischalten.

Was kostet die Nutzungsänderung – und wie AENDRING hilft

Die Nutzungsänderung selbst gibt es bei AENDRING zum Festpreis ab 950 € — abhängig von der Fläche, vom eingetragenen Architekten, mit Live-Dashboard und Berlin-Expertise über alle Bezirke (inklusive Zweckentfremdung und Milieuschutz). Diese Kosten sind unabhängig von der Förderung; die genehmigte Nutzungsänderung ist die Voraussetzung, damit du überhaupt fördern kannst.

Wir sind keine Bank und keine Fördermittelberatung — aber ohne unsere genehmigte Nutzungsänderung läuft keine der Förderungen. Für die eigentliche Antragstellung verweisen wir dich an Energieeffizienz-Expert:innen und Förderberatung.

So einfach geht's

Vom Leerstand zur Genehmigung in 3 Schritten.

Wir sehen Potenzial, wo andere Auflagen sehen — und bringen es genehmigungsfähig durch die Behörde.

01 · Leerstand
Machbarkeit prüfen

Kostenlos & unverbindlich — wir sagen dir, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist.

02 · Planung
Festpreis-Angebot

Verbindlich, vorab — keine versteckten Kosten, keine Stundenzettel.

03 · Genehmigt
Wir reichen ein

Eingetragene Architekten reichen ein — du verfolgst alles live im Dashboard.

Während wir arbeiten

Dein Projekt — live im Dashboard

Du musst nie nachfragen, wo dein Antrag steht. In deinem Konto siehst du jeden Schritt in Echtzeit — Unterlagen, Nachrichten, Zahlung, alles an einem Ort.

  • Jeder Status in Echtzeit
  • Direkter Draht zum Architekten
  • Dokumente sicher abgelegt
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Dein ProjektGewerbe → Wohnen, BerlinLIVE
Anfrage
Machbarkeit
3Bauantrag
4Einreichung
5Genehmigung
Dokumente 4/6
Grundriss Bestand
Lageplan
Baubeschreibung
·Stellplatznachweis
Nachrichten
ArchitektBrandschutz passt — ich reiche diese Woche ein.
DuSuper, danke!
ArchitektBezirksamt hat die Unterlagen bestätigt.
Festpreis nach Größe

Klarer Preis. Keine Überraschungen.

Paket S
1.490 € inkl. MwSt
bis 50 m² · 7 Werktage
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Ferienwohnung / Zweckentfremdung ZwVbG-Antrag, Registriernummer, Bezirksamt-Spezifik
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Gastronomie Lüftung, Brandschutz, Schallschutz, Gewerbeaufsicht
+1.090 €inkl. MwSt
Wohnen → Gewerbe Bauplanungsrecht, Stellplatznachweis
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Brandschutzkonzept Wenn Bauamt es fordert (häufig bei Gastro/Praxen)
+690 €inkl. MwSt
Weitere Aufschläge anzeigen (3) Weniger anzeigen
Statiknachweis Strukturelle Eingriffe, Nutzlaständerung
+1.090 €inkl. MwSt
Stellplatznachweis (komplex)
+350 €inkl. MwSt
Vorbescheid / Bauvoranfrage Risikomanagement vor Vollantrag
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Festpreis, Tempo und Spezialisierung — der Unterschied zum klassischen Weg.

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Risiko teurer Fehler
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Häufige Fragen

Deutschland — kurz erklärt

Wird eine Nutzungsänderung gefördert?+
Gefördert wird nicht die Nutzungsänderung selbst, sondern der dadurch entstehende Wohnraum. Zentral ist 2026 das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“ mit bis zu 30.000 € Zuschuss je neuer Wohnung. Dazu kommen KfW-Kredite (261, 297/298), das Berliner IBB-Darlehen und die Denkmal-AfA. Voraussetzung ist immer eine genehmigte Nutzungsänderung zu Wohnraum.
Was ist das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (KfW 266)?+
Ein Bundesprogramm, das ab Juli 2026 die Umwandlung leerstehender Gewerbe- und anderer Nichtwohngebäude in Wohnraum fördert. Es zahlt einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 € je Wohnung und 300.000 € je Unternehmen.
Wie viel Zuschuss bekomme ich je Wohnung?+
Beim KfW 266 bis zu 30.000 € je neuer Wohneinheit (30 % der förderfähigen Ausgaben). Kredite wie KfW 261 gehen bis 120.000–150.000 € je Wohnung, das IBB-Darlehen der Investitionsbank Berlin bis 100.000 € je Wohneinheit.
Muss ich die Förderung zurückzahlen?+
Der KfW-266-Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. KfW 261, 297/298 und IBB sind zinsgünstige Kredite — die zahlst du zurück, oft mit einem Tilgungszuschuss, der einen Teil der Schuld erlässt.
Welche Voraussetzungen gelten für die KfW-Förderung?+
Eine baurechtlich genehmigte Nutzungsänderung zu Wohnraum, ein energetischer Zielstandard (bei KfW 266 in der Regel Effizienzhaus 85 EE) und die Antragstellung vor Vorhabenbeginn. Bei energetischen Programmen ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte Pflicht.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?+
Häufig ja — etwa den KfW-266-Zuschuss für die Umwandlung mit einem KfW-261-Kredit für die energetische Sanierung, ergänzt um IBB-Mittel in Berlin oder die Denkmal-AfA. Was zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Objekt ab.
Wann muss ich die Förderung beantragen?+
Vor Baubeginn. Wer zuerst umbaut und dann Förderung beantragt, verliert in der Regel den Anspruch. Deshalb: erst Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit klären, dann Förderung, dann bauen.
Gibt es spezielle Förderung in Berlin?+
Ja. Zusätzlich zu den Bundesprogrammen vergibt die Investitionsbank Berlin (IBB) mit „Wohnraum modernisieren“ zinsgünstige Darlehen bis 100.000 € je Wohneinheit. Zu beachten sind in Berlin außerdem Zweckentfremdungsverbot und Milieuschutz — wir prüfen beides mit.
Was kostet die Nutzungsänderung selbst?+
Bei AENDRING zum Festpreis ab 950 € — abhängig von der Fläche. Diese Kosten sind unabhängig von der Förderung; die genehmigte Nutzungsänderung ist die Voraussetzung, damit du überhaupt fördern kannst.
Hilft mir AENDRING beim Förderantrag?+
Wir liefern die genehmigte Nutzungsänderung — die Grundlage jeder Förderung — und ordnen im Erstgespräch ein, welche Programme für dein Objekt in Frage kommen. Für die eigentliche Antragstellung arbeiten wir mit Energieeffizienz-Expert:innen und Förderberatung zusammen.
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